Der Züchterpreis der Niedersächsischen Landesgruppe



 

Hintergründe, Entstehung

 

Mitte der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts setzte sich das Dreigespann Hans Denzer, Landesgruppenobmann der Niedersächsischen Landesgruppe im Verein für Deutsche Wachtelhunde, Dr. Klaus Bethe, Zuchtwart der Landesgruppe Niedersachsen (später als Nachfolger von H. Denzer Landesgruppenobmann) und Thomas Engell, Zuchtwart – Stellvertreter (später als Nachfolger von K. Bethe Zuchtwart der Landesgruppe) zusammen, um die Regularien für einen Züchterpreis innerhalb der Landesgruppe Niedersachsen zu erarbeiten.

 

Es entstand ein Regelwerk, das bis heute Bestand hat. Nach Änderung der Prüfungsordnung (aus dem Vierernotensystem machte man das Achternotensystem) wurde es lediglich 2001 entsprechend angeglichen. Ziel war, die Leistung eines Züchters (Zwingers) zu würdigen, dessen gezogene Hunde sich überdurchschnittlich zum Einen über die erreichten Noten, zum Anderen über den überprüften Formwert darstellen. Grundlagen müssen eine entsprechende Anzahl von Welpen pro aufgezogenem Wurf sein, eine festgelegte Mindestzahl von auf Jugendprüfungen vorgestellten Junghunden, ein unserem züchterischen Standard entsprechender Formwert und ein klar festgeschriebenes Leistungsspektrum auf höherem Niveau.

 

Bewusst wurde die „Lampe sehr hoch gehängt“! Es war absehbar, dass es Zuchtjahrgänge geben würde, in denen diese Ziele von keinem Zwinger erreicht werden. Anderseits war man entschlossen, keine Einschränkungen vorzunehmen, falls zwei oder noch mehr Zwinger in einem Jahr diese Vorgaben erreichen!

 

 

 

Inhalt

 

§ 1


Die Landesgruppe vergibt jährlich für überdurchschnittlich erfolgreiche Würfe Züchterpreise.

 

Für die Vergabe stehen die auf Jugendprüfungen nachgewiesenen jagdlichen Anlagen im Vordergrund, nicht eine i.d.R. erst viel später festzustellende Zuchteignung.

 

§ 2

 

Für die Vergabe von Züchterpreisen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

1. Die Würfe müssen nach den Grundsätzen der Zuchtordnung gezogen sein.

 

 

2. Es werden nur Würfe ab 5 Welpen berücksichtigt, von denen mindestens 75 % der zur Zeit der Jugendprüfungen lebenden Hunde erfolgreich vorgestellt werden.

 

3. 50 % der zur Zeit der Jugendprüfungen lebenden Hunde müssen folgende Mindestleistungen erreichen:

 

Bewertung in den Fächern Nase, Spurlaut, Spurwille, Stöbern und Wasserfreude (heute: „Verhalten am Wasser“) mit der Note 5 und im Fach Schussfestigkeit jeder vorgestellte Hund mit der Note

 

6. Zum Zeitpunkt der Jugendprüfungen dürfen keine zuchtausschließenden körperlichen Mängel, mit Ausnahme leichter Fehler, festgestellt sein. Etwa vorher schon vorliegende HD-Ergebnisse werden nicht berücksichtigt, um Chancengleichheit zu wahren.

 

 § 3

 

Die Prüfungsergebnisse sind vom Züchter bis zum 31. Juli eines Prüfungsjahres dem/der Landesgruppenzuchtwart/in vorzulegen. Für im Herbst absolvierte Jugendprüfungen gilt der 31. Juli desFolgejahres.Die Verleihung wird anlässlich der nächst folgenden jährlichen Landesgruppenversammlung vorgenommen.

 

 § 4

 

Über die Vergabe der Züchterpreise entscheiden nach Zusammenstellung der Anträge durch den/der Landesgruppenzuchtwart/in:

 

Der Landesgruppenobmann

Der/die Landesgruppenzuchtwart/in

 

Sollte einer der Vorgenannten für die Vergabe selbst in Frage kommen, wird er vom stellvertr. Landesgruppenobmann und/ oder vom Landesgruppenprüfungswart vertreten.

 

Würdigung

 

Wer sich in die Thematik der unterschiedlichen Züchterpreise unserer vielen Landesgruppen vertieft, wird feststellen, dass der Züchterpreis der Landesgruppe 7 (Niedersachsen) etwas Besonderes darstellt. Hier geht es nicht nur um die Dokumentation von summarischen Ergebnissen am Beispiel der Jugendprüfungen, mit denen ein Preis selbst dann erreicht werden könnte, wenn nur ein Wurf (pro Zuchtjahrgang innerhalb der Landesgruppe) vorgestellt werden würde.

 

Im Gegenteil: Die Wurfstärke (>4) – eines der ersten Indizes für eine vitale populationserhaltende Nachzucht – ist ein wichtiger Ausgangswert innerhalb unseres Züchterpreises. Das geforderte „¾“ der noch lebenden Hunde zeigt ferner einen klaren Anspruch auf Zuchtkontrolle: Elterntiere und Nachwuchs – und damit verbunden der Zuchterfolg - können nur kontrolliert werden, wenn die „Produkte“ vorgestellt, verglichen und geprüft werden. Dafür bedarf es demokratischer Grundsätze, die in unserer Prüfungsordnung verankert wurden und einer Vorstellung des Nachwuchses. Die Besitzer junger Hunde sind also gefragt, den Ansprüchen des Vereins Rechnung zu tragen. Maßgeblichen Anteil hat hier wiederum der Züchter, der nicht nur sein „Produkt auf den Markt schmeißen“ soll, sondern beauftragt ist, verantwortlich „seinen“ Nachwuchs zu begleiten. Es bedarf eines guten Kontaktes und gemeinsamer Übungstage, um dieses „ ¾ “ zu gewährleisten.

 

Schließlich sind es die greifbaren Ergebnisse der am Tage der Prüfungen dargestellten Hunde und deren Leistungen. Wer einmal miterlebt hat, wie schnell eine Note kippen kann, weiß, was es bedeutet, wenn 50 % der (zum Prüfungszeitpunkt noch lebenden) Hunde quasi einen 1. oder 2. Preis, mit einem entsprechenden Formwert erreichen müssen.